RatgeberEinrichtungstippsTrendsOutdoorAnlässeHaushaltstippsGartenDIYPflanzen-TippsBad
Ratgeber

Grillen ohne Risiko: Wo Regeln gelten und Bußgelder bis 5.000 Euro drohen

Laura·13. Mai 2026·2 Min.
Grillen ohne Risiko: Wo Regeln gelten und Bußgelder bis 5.000 Euro drohen

Grillen im Freien: Wo hohe Bußgelder drohen und welche Regeln gelten Viele Menschen genießen es, in ihren Gärten oder in der Natur zu grillen. Doch ist das Grillen im Freien tatsächlich legal? In diesem Artikel wird erläutert, wo es zu hohen Strafen kommen kann.

Wenn die Temperaturen steigen, holen viele Grillbegeisterte ihre Grills hervor. Für viele gibt es kaum etwas Schöneres, als Würstchen, Steaks oder Gemüse im Park oder im eigenen Garten zuzubereiten. Doch ist das Grillen überall erlaubt? Die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren je nach Bundesland und sind oft durch Nachbarschaftsrechte sowie spezifische Grillverordnungen geregelt. Grundsätzlich gilt es, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen und den Rauch nicht in deren Richtung wehen zu lassen. Ist im Mietvertrag das Grillen ausdrücklich untersagt, dürfen Mieter nicht einfach auf dem Balkon grillen. Bei Elektrogrills, die keinen Rauch erzeugen, gibt es jedoch in der Regel keine rechtlichen Bedenken.

Grillen am See und im Park: Was ist erlaubt?

Wer im Freien grillen möchte, sollte sich bewusst sein, dass nicht überall einfach gegrillt werden darf. Generell ist das Grillen in Parks und auf öffentlichen Plätzen untersagt, es sei denn, es gibt entsprechende Schilder, die dies erlauben. In Städten wie Velbert wurde ein Grillverbot in öffentlichen Parkanlagen erlassen, um der Gefahr von Bränden in trockenen Perioden entgegenzuwirken. Auch am See gelten ähnliche Regelungen. In einigen Bundesländern müssen zudem bestimmte Abstände zum Boden eingehalten werden, andernfalls drohen Ordnungswidrigkeiten. In Städten wie Hannover, Essen und Düsseldorf ist das Grillen auf öffentlichen Plätzen hingegen gestattet.

Hohe Strafen für illegales Grillen

Besonders teuer kann es werden, wenn im Wald ohne Genehmigung gegrillt wird und dabei das Naturschutzgesetz verletzt wird. Es ist untersagt, Tiere und die Natur durch Rauch oder unsachgemäße Entsorgung von heißen Asche zu schädigen. Daher gilt im Wald ein striktes Grillverbot. In einigen Städten sind auch Einweggrills in Parks nicht erlaubt. Bei geringfügigen Verstößen müssen Grillverrückte mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. In Naturschutzgebieten oder in der Nähe von Naturdenkmälern sind die Strafen noch höher. Besonders drastisch wird es, wenn eine Grube zum Grillen ausgehoben wird; hier sieht das Gesetz eine Strafe von bis zu 5.000 Euro vor. Die Bußgelder variieren zudem von Bundesland zu Bundesland: In Bremen beträgt das Verwarngeld fünf Euro, in Mainz 35 Euro und in Frankfurt am Main sogar 120 Euro.

Falls Unsicherheiten bestehen, ob das Grillen im Freien erlaubt ist, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Gemeinde nachzufragen. Die jeweiligen Verordnungen sind häufig auch online einsehbar.


Quellen: news

Das könnte dich auch interessieren

Unser Newsletter


Ich akzeptiere die Datenschutzbestimmungen.
Dialog schließen